AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fachagentur Frey
1 Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle der Fachagentur Frey erteilten Aufträge.
1.2 Der Geltungsbereich bezieht sich auf sämtliche von der Fachagentur Frey erbrachten Leistungen, insbesondere Bestellungen von medialen Inhalten in Form von Text- und Bildbeiträgen, Beratung und Konzeption, Vortrag und Moderation.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit deren Anwendung ausdrücklich vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart wurde.
1.4 Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
1.5 Die Fachagentur Frey mit ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen wird nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und ist honorarpflichtig. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 III UrhRG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 24 IV UrhRG anzusehen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.2 Die Verbreitung von Lichtbildern, digitalisierten Lichtbildern oder Texten im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern sowie auf Datenträgern, die zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gestattet.
2.3 Die Texte, Reproduktionen und Bildmaterialien des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung nicht bearbeitet oder verändert werden.
2.4 Der Auftragnehmer ist auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken, die sich aus den Leistungen ergeben, als Urheber zu benennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten, bzw. in Ermangelung einer Vereinbarung, der üblichen Vergütung.
3 Vergütung
3.1 Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung der Leistungen ist honorarpflichtig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher schriftlich zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung nur die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.
3.2 Vergütungen sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Für sie gilt die unter 10. genannte aktuelle Preisliste, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistungen und ohne Abzug zahlbar, spätestens einen Monat nach Erklärung, dass die Leistungen angenommen sind. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
3.4 Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Leistungen die Annahme erklärt, können diese ohne weitere Bindung an den Auftraggeber anderweitig angeboten werden.
3.5 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 5Belegexemplare unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
4 Sonderleistungen
4.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.2 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
4.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen, Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.5 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.6 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5 Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung begründet keine Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
6 Haftung
6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.2 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Vor der Veröffentlichung lässt der Auftragnehmer die Leistungen vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Damit geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Leistungen auf den Auftraggeber über.
6.4 Bei PR-Aufträgen erfolgt keine rechtliche Prüfung der Leistungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.
6.5 Beabsichtigt der Auftraggeber eine andere als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt er die Zustimmung nicht ein, hat er den Auftragnehmer von der Haftung bzgl. in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen freizustellen.
6.6 Liefertermine sind dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7 Gewährleistung
7.1 Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Sendung schriftlich mitzuteilen, bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7.2 Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Auftragnehmer übernimmt daher ohne weitere schriftliche Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits- Marken-, Urheber- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich.
7.3 Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte an dem Beitrag an Dritte überträgt.
7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Auftragnehmer angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an e-mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Auftragnehmers.
7.5 Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt oder arglistig verschwiegen haben.
8 Sonstige Bestimmungen, Nebenpflichten
8.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
8.2 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistungen schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen und eine angemessene Zeit zur Nachbesserung einzuräumen.
8.5 Bei Publikationen sind dem Auftragnehmer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
8.6 Bei Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, o.ä. wird der Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Weitergehende Ansprüche können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden, es sei denn dem Auftragnehmer wird grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen.
9 Datenschutz
9.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen beim Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen gespeichert werden.
9.2 Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
10 Preisliste
10.1 Unsere Preise sind Nettopreise, zzgl. der gesetzlichen MwSt.
10.2 Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz, Deutschland.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mainz, den 8.10.2013